Dies kann eine begehbare oder nicht begehbare Station sein.
Der Verteilnetzbetreiber spricht in diesem Zusammenhang oft vom „Netzanschlusspunkt“. Damit ist in der Regel der Anschlusspunkt gemeint, an dem der Stromkunde die Trafostation anschließen kann und darf. Liegt dieser Verknüpfungspunkt weit entfernt vom gewünschten Standort der Trafostation, so verlangen viele Netzbetreiber eine solche Schaltstation. An dieser Stelle ist zu unterscheiden, ob Strombezug, Stromeinspeisung oder beides gewünscht wird. Letztlich ist in jedem Fall eine detaillierte Abstimmung mit dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich.
Eine Schaltstation ist entsprechend zu dimensionieren und auszulegen, darüber hinaus erfolgt die Planung und Ausführung nach den Vorgaben des Netzbetreibers.
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Ausführung aller Schaltstationen entsprechend den gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen, zertifiziert und abgenommen nach elektrotechnischen und bautechnischen Gesichtspunkten (z.B. Störlichtbogensicherheit nach VDE 0670 Teil 611 (IEC 1330) in Anlehnung an die Phela-Richtlinie Nr. 4; Nachweis der Stromtragfähigkeit der Erdsammelschiene; Nachweis der Einhaltung der 26. 4; Nachweis der Stromtragfähigkeit der Erdsammelleitung; Schutzgradnachweis zur Einhaltung der 26. BImschG (Bundes-Immissionsschutzgesetz); Gehäuseklasse / Erwärmungsprüfung nach VDE 0670/Teil 611; Einhaltung (WHG) der BRD und zertifiziert nach DIN ISO 9001/ EN 29001).